Zahnschmuck
Zahnschmuck ist der Oberbegriff für eine Vielzahl von stark modisch bestimmten Zahnverziehrungen, wie Twinkles (Brillies), Dazzler und Grills.
Auch künstliche Zahnkronen können in manchen Fällen als Zahnschmuck in Frage kommen. In manchen Ländern Osteuropas gelten unverblendete Goldkronen als Zahnschmuck und als Zeichen von Reichtum. Dabei werden oft auch ungeschädigte Zähne überkront, dass ist eigentlich ein Verstoss gegen die Zahnärztliche Fürsorge- und Sorgfaltspflicht. Twinkles oder Brillies sind Zahnschmuck mit Rubinen, Diamanten oder Edelsteinimitation Strass. Dazzler bestehen aus einer verzierten Goldfolie. Twinkles und Dazzler werden, ähnlich wie Brackets in der Kieferorthopädie, mit Hilfe der Säure-Ätztechnik (Aufrauung der Oberfläche des Zahnschmelzes durch Ätzen mit Phosphorsäure) mit einem Kompositharz auf den Zahn geklebt und können ohne bleibende Schäden an den Zähnen wieder entfernt werden, wenn die Eingliederung und die Entfernung fachgerecht von einem Zahnarzt vorgenommen werden. Grills werden individuell mit Hilfe einer Abformung hergestellt und dann eingegliedert.