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Garantie-Leistung Zahnersatz
Auf sämtliche in unsern Zahnkliniken und Zahnarztpraxen geleisteten Arbeiten gibt es eine Garantie.

Der Zahnpatient gilt als direkter Vertragspartner des Zahnarztes.
Garantie-Leistung für Zahnbehandlung und Zahnersatz
Unsere Zahnkliniken und Zahnarztpraxen gewähren eine einheitliche Garantieleistung.
Garantie
5 Jahre auf Implantate
5 Jahre auf Zahnbrücken
5 Jahre auf Zahnfüllungen
5 Jahre auf Zahnkronen
3 Jahre auf Teilprothesen
1 Jahr auf Vollprothesen
Die Garantieleistungen für Zahnbehandlung und Zahnersatz sind grösser als normal in Deutschland oder in der Schweiz. Über die Garantieleistung der Zahnbehandlung und Zahnersatz bestimmt immer die Zahnarztpraxis resp. Zahnklinik bzw. der Zahnarzt der die Behandlung durchgeführt oder den Zahnersatz eingesetzt hat, denn an der Garantie von Zahnersatz kann auch das Zahnlabor beteiligt sein.